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Petition an das
österreichische Parlament zur Abschaffung des NSDAP-Verbotsgesetzes
Unterbinden
Sie den Mißbrauch des NSDAP-Verbotsgesetzes, wenn Sie es denn noch nicht
abschaffen wollen!
1. Teil
Kaiser Nero hat einst den Löwen nur jene vorgeworfen, die
sich zum Christentum bekannten. Keiner mußte sein Leben lassen, wenn er
sich nicht bekannte. Diese Wahl lassen die Handhaber des
NSDAP-Verbotsgesetzes nicht. Sie ersetzen das Bekenntnis durch eine
Gesinnungsfeststellung!
Im Zuge meiner Verhaftung nach dem neuen "Europäischen
Auslieferungsgesetz", bei dessen Schaffung von österreichischer Seite
mehrfach mein Name genannt wurde (Anlaßgesetz), wurden von Seiten der
Medien Unwahrheiten verbreitet, die den Tatbestand des
NSDAP-Verbotsgesetzes erfüllen sollen und denen ich hier entgegentrete.
Ich wäre ein Naziführer, ein Antisemit usw., als wäre ich
deswegen seit 20 Jahren verfolgt.
Wahr hingegen ist:
Wozu dienen also die falschen
Anschuldigungen?
Die falschen Anschuldigungen dienen dazu, zu
verschleiern, daß ich seit 20 Jahren wegen eines Buches verfolgt werde!
Nie zuvor in der Geschichte der Parteien und seit der Erfindung des
Buchdrucks ist ein Buch wie das meine 20 Jahre lang zum Anlaß genommen
worden, den Autor zu jagen.
Ein Buch wohlgemerkt, das niemanden beleidigt und das
nicht apodiktisch leugnet, sondern nur zweifelt und fragt!
Ich wurde also 1992 nicht
wegen des Bekenntnisses zum Nationalsozialismus nach dem
NSDAP-Verbotsgesetz verurteilt, sondern weil dieses Gesetz (§§ 3h und
3g) zum Mißbrauch einlädt und also erlaubte, meine Zweifel am
Geschichtsbild der siegreichen, US-geführten Alllianz des 2. Weltkrieges
als Verstoß gegen das NSDAP-Verbotsgesetz zu interpretieren.
Das Urteil gegen mich aus 1992 war ein Fehlurteil:
Falschaussage des Sachverständigen!
Warum wird das NSDAP-Verbotsgesetz, das
schon fast entschlafen war, in den letzen Jahren zum Schaden der
Republik durch Überinterpretation künstlich am Leben erhalten?
Daß ein solches Gesetz zur Denunziation von Mitbürgern
und zu Pressekampagnen verleitet, läßt sich an vielen und prominenten
Beispielen aufzeigen!
Ich erinnere an die Beispiele "Staberl" (Nimmerrichter),
Graf Gudenus, Dipl.-Ing. Lüftl, Rabbiner Friedman, Rechtsanwalt Dr.
Schaller sowie diverse FPÖ-Politiker, in denen das NSDAP-Verbotsgesetz
zum Versuch der Einschüchterung Unschuldiger verwendet worden ist.
Daß Ministerien und Staatsanwaltschaften durch diesen
medialen Boulevard nicht unbeeinflußbar sind, hat die
"Briefbombenaffäre" in Österreich gezeigt, im Zuge derer der
Innenminister jahrelang in die falsche Richtung ermitteln ließ und dabei
die Verurteilung Unschuldiger in Kauf zu nehmen bereit war.
Wenn man sich nicht einmal jetzt, im Angesicht des
bevorstehenden monetären Unterganges der bestehenden globalen
Geldordnung entschließen kann, das NSDAP-Verbotsgesetz abzuschaffen, so
sollte doch zumindest sein Mißbrauch, wie ich ihn hier beschrieben habe
und wie er durch die exekutive Macht im Staate seit etwa 16 Jahren
exzessiv gepflogen wird, durch das Parlament verhindert werden. Die
Republik Österreich schöpft aus diesem unmoralischen Übereifer der
Verfolger jedenfalls keinen Nutzen: weder im Inland noch im Ausland!
In jedem Fall ist die Verfolgung einer
Meinung, die nicht vertreten wird, sinnlos und weltweit einzigartig!
Die Praxis, das Bekenntnis zum Deutschen Volk, die
Verteidigung der Wehrmacht oder die historischen Leistungen Deutschlands
nach 1933 an fast allen ungerechten Grenzen, die die Sieger des 1.
Weltkrieges gezogen hatten, das Selbstbestimmungsrecht zu erzwingen, als
Verbrechen nach dem NSDAP-Verbotsgesetz zu deuten, wird den Verfolgten
weiterhin Schaden zufügen. Aber es wird diese Praxis weiterhin sinnlos
bleiben! Sinnlos, weil sie der Republik keinen Nutzen bringt!
Gebieten Sie Einhalt!
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2. Teil
Von der
Sinnlosigkeit des Mißbrauchs des Paragraphen 3g zur willkürlichen
Ausschaltung oppositioneller Meinungen.
Die Verleumdung des Programmes
der Nationalen Front
Im Zuge der im Zusammenhang mit meiner Verhaftung nach dem EU-Haftbefehl
gegen mich entfesselten Pressekampagne wurde die Unterstellung
kolportiert, das von mir verfaßte und seinerzeit beim Innenminister
hinterlegte Programm der Wahlpartei "Nationale Front" wäre ein
"nationalsozialistisches Programm" gewesen.
Es stimmt zwar, daß der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Adamovich
dieses Programm in einem VfGH-Urteil als "nazistisch" abzuqualifizieren
suchte. Allein er tat Unrecht!
Für meinen Standpunkt führe ich ins
Treffen:
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3. Teil
Von den vier Stoßrichtungen des Mißbrauchs des Verbotsgesetzes.
Zu Punkt 1: Mißbrauch gegen den "Anschluß"
Im Staatsvertrag von 1955, der gegenwärtig de facto abgeschafft wird, verpflichtet sich Österreich unter grober Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, jede Aktivität für den Anschluß an Deutschland zu verhindern. Als Sanktion und Drohkulisse wurde über Jahrzehnte das NSDAP-Verbotsgesetz bedenkenlos angewandt.
Die Unredlichkeit dieses Vorgehens bestand darin, daß man natürlich wußte, daß der Anschluß Österreichs an Deutschland keine Idee Hitlers, sondern die der Sozialdemokraten (heute SPÖ) und die der Christlich-Sozialen (heute ÖVP) war. Die Gunst dieses Wählerpotentials hatte Hitler durch die Erfüllung dieses Wunschtraums erst gewonnen! Bundeskanzler Vranitzky behauptete seinerzeit noch, ein Beitritt zur EU würde dem Staatsvertrag widersprechen und das Anschlußverbot verletzen! (Bundeskanzler Vranitzky am 27.1.1987, laut "Neue Kronen-Zeitung", Wien, 12.6.1994, S. 28.) Sein Nachfolger Viktor Klima, ohne Furcht vor dem § 3g NSDAP-Verbotsgesetz, war gegenteiliger Meinung: Die dümmste Zoll- und Militärgrenze der Welt, nämlich die zwischen Österreich und Bayern, zerfiel nach fast 60 Jahren zu Staub und verschwand in der Versenkung, eine Versenkung, aus der sie weder die CIA noch die Bilderberger werden zurückrufen können!
Zu Punkt 2: Angriff auf das Deutschtum
Nach 1945 bekannte sich noch der überwiegende Teil der Österreicher als Deutsche nach ihrer ethnischen Herkunft! Der Staatsvertrag von 1955 durfte erst unterzeichnet werden, nachdem Umfragen ergaben, daß dieses Bekenntnis unter 50% heruntergedrückt war. Heute sind es angeblich nur noch 300.000 Menschen, die dieses Bekenntnis wagen!
Umerziehung und NSDAP-Verbotsgesetz haben dem blutigen Völkermord der Vertreibung nach 1945 einen zweiten, unblutigen Genozid an Österreich vollstreckt, so daß von den 12 Millionen Deutschen, die vor 1918 das Territorium der K.u.k.-Monarchie bevölkerten, nur noch einige Hunderttausend übrig geblieben sind. Die Anwendung und die Interpretation (siehe Jagschitz) des NSDAP-Verbotsgesetzes zielte auch immer wieder perfide auf dieses Bekenntnis, so daß der Paragraph 3g getrost als ein Instrument bezeichnet werden muß, das geeignet ist, die Angehörigen einer Gruppe in eine andere überzuführen. Also ein Instrument des Völkermordes. Mit dem Abschwören vom Deutschtum und dem Bekenntnis zu einer "österreichischen Nation" im ethnischen Sinne ist der US-geführten Allianz erstmals die Schaffung einer "Kunstnation" gelungen. Und zwar mit den Mitteln von Verfolgung und roher, militärischer Gewalt! Mit der Erzwingung dieser "österreichischen Nation" erblickte auch erstmals das häßliche und böse Wort von "nation-building" das Licht der Welt und hält seine Probe. Würden wir dieses "nation-building" auf Dauer hinnehmen, würden wir unsere gesamte Geschichte und Kultur verleumden und die schwere Schuld, die unsere Regierungen durch diesen Abfall gegenüber der Menschheit und all ihren bedrohten Ethnien auf sich geladen haben, mittragen müssen: In Tibet, in den Kurdengebieten, in den Kunststaaten Afrikas und des Balkans, an allen Ecken und Enden dieser Welt tobt der gotteslästerliche Wahn des "nation-building" und der Zwangsintegration, und hunderte kleine Ethnien, Sprachinseln und geschlossene ethnische Siedlungsgebiete sind in den kommenden Jahren vom Untergang bedroht. (Fragen Sie die Gesellschaft für bedrohte Völker!) Vergessen Sie Südtirol nicht! Dem entgegenzuwirken und diese Entwicklung umzukehren ist Pflicht eines jeden Österreichers! Darum sollte ein jeder Tag eines Österreichers künftig mit einem Bekenntnis zum deutschen Volk seinen Anfang nehmen und sein Ende finden. Und alle Fremden, die zu Gast in unserem Lande weilen, werden uns in diesem Bekenntnis bestärken und unterstützen, sofern ihnen ihre eigenen Ethnien und Heimaten lieb sind. |
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4. und letzter Teil
Zu Punkt 3 / Die sogenannten "Nazis" in den Großparteien zu halten:
Erhebungen im Auftrag des österreichischen Wissenschaftsministeriums (veröffentlicht in: "Rechtsextremismus in Österreich nach 1945", Wien 1981) ergaben, daß sich von den 1,5 Millionen wahlberechtigten Österreichern, die Hitler positiv beurteilten, die Mehrheit, nämlich 750.000, zur Wählerschaft der Sozialisten zählte. Die ÖVP lag mit 650.000 Hitler-Sympathisanten deutlich dahinter. Weit abgeschlagen die FPÖ mit 80.000 Wählern dieses Lagers. Haider ist es offenbar später gelungen, den Großparteien einen Teil dieses Potentials durch versteckte, wenn auch falsche Signale abzuwerben. Es fällt auf, daß noch niemals ein SPÖ- oder ÖVP-Mitglied nach § 3g NSDAP-Verbotsgesetz angeklagt war, obwohl dieser Personenkreis - wohl im Bewußtsein seiner Rückendeckung - mit seiner Meinung nicht hinterm Berg hielt! Beschuldigt, verfolgt und angeklagt wurden stets nur parteifreie Leute oder Angehörige der FPÖ, die in ihrer Gründerzeit als Zufluchtsstätte ehemaliger Nationalsozialisten galt. Dies alles läßt den Schluß zu, daß dieses Gesetz wissentlich dafür mißbraucht wird, dem NS-Wählerpotential zu signalisieren: "Bei uns, bei den Großparteien, seid Ihr sicher, aber wagt ja keinen Schritt aus der Deckung, die wir Euch gewähren!"
Es gibt keine NS-Ideologie
Die NS-Prozesse nach § 3g, die eine Aktivität "im Sinne des Nationalsozialismus" unterstellen, konnten nur deshalb durchgeführt werden, weil sich niemand die Mühe gemacht hat, das Programm der NSDAP zu lesen und vor Gericht zur Sprache zu bringen! Nichts von all dem Guten, das 1,5 Millionen Österreicher dem Nationalsozialismus nachsagen, und nichts von all dem Schlechten, das uns die Zeitgeschichte nennt, ist im Programm der NSDAP zu finden! Die einzige Ideologie ist das Bekenntnis zum positiven Christentum! Die Parallelen zur ÖVP sind unverkennbar. Ansonsten nur weithin Verbreitetes:
Zu Punkt 4 / Die "Zeitgeschichte" von den Achsenmächten des Bösen!
Das NSDAP-Verbotsgesetz wird seit Jahren dafür mißbraucht, die von den USA diktierte, einseitige Geschichtsschreibung gegen Kritik und Revision zu verteidigen. Interpretiert wird dieses Gesetz von universitätsfernen "Instituten für Zeitgeschichte", bei deren Gründung die USA Pate standen!
Wozu das NSDAP-Verbotsgesetz im Zusammenhang auch mit dem Holocaust-Vorwurf nicht mehr mißbraucht werden sollte
Nämlich Meinungen und Erkenntnisse, die auszusprechen offiziellen Historikern ungestraft in kleinen Kreisen erlaubt ist, als Verbrechen zu verfolgen, wenn dieselben Meinungen und Erkenntnisse von Revisionisten einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt werden. So ist es Militärhistorikern in Deutschland und Österreich ungestraft in ihren Fachpublikationen erlaubt, von einem Präventivschlag Deutschlands gegen den sowjetischen Aufmarsch von 1941 zu sprechen! - Revisionisten werden hierfür nach § 3g NSDAP-Verbotsgesetz angeklagt. So ist es Prof. Jagschitz erlaubt, zu sagen, es gäbe keine direkten Beweismittel für Auschwitz, sondern nur indirekte Beweismittel! Und Hitler wäre nicht der Motor für Auschwitz! - Kein Revisionist dürfte eine solche Aussage wagen!
Alle jene Meinungen der offiziellen Geschichtsforschung, die ungestraft und unverfolgt sind, ungestraft und unverfolgt wiederholen und verbreiten zu dürfen! Wenn diese Meinungen auch in vollem Umfang die Stoßrichtung der von mir in meinem inkriminierten Buch "Freispruch für Hitler?" dem damaligen Justizminister Foregger zur Überprüfung vorgelegten Zweifel bestätigen, so verletzen sie dennoch kein europäisches Gesetz: Schließen sie doch einen Genozid an anderen Orten nicht aus! Wie auch ich in meinem seit 20 Jahren verfolgten Buch außerhalb des Reichsgebietes und außerhalb von Auschwitz, also an anderen Orten, wohlweislich und aus Gründen der Redlichkeit nichts apodiktisch ausgeschlossen hatte! Ein Gesetz wie das NSDAP-Verbotsgesetz, das es erlaubt, daß der Grundsatz der Gleichheit vordem Gesetz unterhöhlt wird, und das höfliche Meinungen, die gegen kein Gesetz verstoßen, bei dem einen, der sie verbreiten will, verfolgt und bei dem andern, der sie nur wenigen kundtut, ungestraft duldet, muß modifiziert werden. Um den Mißbrauch hintanzuhalten! Das NSDAP-Verbotsgesetz nützt jenen, die es für ihre Verfolgung mißbrauchen, nichts: Es schadet den Verfolgten, doch es nützt deren Schriften. Zeit, den Mißbrauch abzustellen oder es ganz abzuschaffen!
Hochachtungsvoll
gez. Gerd Honsik
November 2007
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Justizanstalt
Wien-Josefstadt gefangen gehalten. |